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Abstinenznachweise 

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Abstinenznachweisen für die Medizinisch – Psychologische Untersuchung (MPU). Außerdem finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. 

So belegen Sie erfolgreich Ihre Abstinenz für eine Drogen- oder Alkohol-MPU

Ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Wiedererlangung Ihres Führerscheins nach einer Drogen- oder Alkohol-MPU ist die erfolgreiche Belegung Ihrer Abstinenz. Die Gutachter sind besonders daran interessiert, sicherzustellen, dass Sie in der Lage sind, ohne Verstöße und mit der nötigen Verantwortung wieder am Straßenverkehr teilzunehmen. Hier finden Sie einige  Tipps, wie Sie Ihre Abstinenz überzeugend nachweisen können.

1. Regelmäßige Drogenscreenings: Unterziehen Sie sich regelmäßigen Drogenscreenings, um Ihre Abstinenz zu dokumentieren. Diese Tests sollten von anerkannten Einrichtungen durchgeführt werden und Ihre Ergebnisse sollten stets negativ ausfallen. Dieser Nachweis ist entscheidend, um das Vertrauen der Gutachter zu gewinnen.

2. Begleitende Therapie und Beratung: Teilnahme an Therapiesitzungen und Beratungsgesprächen, um Ihr Drogenproblem oder Verkehrsverstöße zu bewältigen, ist ein weiterer wichtiger Schritt. Dokumentieren Sie diese Bemühungen und wie sie zu Ihrer Abstinenz beitragen.

3. Unterstützung durch Selbsthilfegruppen: Die Teilnahme an Selbsthilfegruppen wie den Anonymen Alkoholikern (AA) oder ähnlichen Organisationen kann Ihre Veränderungsbereitschaft unterstreichen und als Nachweis dienen, dass Sie sich in einem sozialen Umfeld befinden, das Ihre Abstinenz fördert.

4. Verantwortlicher Lebensstil: Ihr Lebensstil sollte sich positiv verändern. Stellen Sie sicher, dass Sie frei von Drogen und Alkohol bleiben, gesund leben und Ihren Stressabbau sowie Ihre sozialen Kontakte verbessern. Die Gutachter interessieren sich für Ihre Lebenssituation.

5. Dokumentation und Protokollierung: Halten Sie alle relevanten Unterlagen, Testergebnisse und Nachweise sorgfältig in einem gut organisierten Ordner fest. Dies erleichtert die Vorlage der erforderlichen Unterlagen während der MPU und vermittelt den Eindruck von Verantwortlichkeit.

6. Professionelle Vorbereitung: Erwägen Sie eine professionelle Vorbereitung auf die MPU. Ein erfahrener Berater kann Sie auf die Fragen und Anforderungen der Untersuchung gezielt vorbereiten und Ihnen wertvolle Ratschläge geben.

Ihre Abstinenz ist ein zentraler Faktor für den Erfolg bei einer Drogen- oder Alkohol-MPU. Mit einer sorgfältigen Dokumentation und einer positiven Veränderung in Ihrem Lebensstil können Sie die Gutachter überzeugen, dass Sie bereit sind, sicher und verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen. Wenn Sie alle erforderlichen Schritte unternehmen, wird die Wiedererlangung Ihres Führerscheins in greifbare Nähe rücken.

Wie kann ich meine Abstinenz belegen?

In der Regel wird für einen Zeitraum von 6 Monaten die Beibringung von mindestens 4 unauffälligen Urinproben verlangt. Für den Zeitraum von 12 Monaten sind mindestens 6-7 unauffällige Proben zu erbringen. Alternativ können Drogen- und Alkoholfreie Zeiträume mit Haaranalysen belegt werden. Dabei wird das Haar oder der Urin auf unterschiedliche Suchtmittel untersucht. Bei Alkohol ist dies beispielsweise das Abbauprodukt Ethylglucuronid (EtG).

Neu hinzugekommen ist die Nachweismöglichkeit für Alkohol bei kontrollierten Trinken oder Abstinenz über Blutuntersuchungen (PETh Analyse).

Achtung: Bei Drogenmissbrauch (D2) sind seit dem 01.07.2023 in der Regel Abtinenznachweise über 15 Monate erforderlich. 

Wo kann ich Abstinenznachweise für die MPU machen?

Dazu melden Sie sich für ein Abstinenzprogramm bei einer qualitätsgesicherten Stelle Ihrer Wahl an. Dabei sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Stelle nach DIN ISO EN 17025 akkreditiert ist und die Richtlinien der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie  (GTFCh) befolgt. Die für die MPU erforderlichen CTU Kriterien (chemisch-toxikologische Untersuchungen) müssen erfüllt sein. Die meisten Begutachtungsstellen bieten Abstinenzprogramme an.

Achtung! MPU Beratungsstellen dürfen keine Screenings durchführen (Interessenkonflikt), auch dann nicht, wenn diese ein Arzt durchführt.

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